Der Verein Help & Art e.V. finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen , ist aber überwiegend bei zweckgebundenen Projekten auf Geldspenden angewiesen.

 

Der Freisstellungsbescheid für den Verein Help & Art e.V.  für Spenden vom Finanzamt Hanau gilt derzeitig bis 2020.

 

Siehe auch Empfehlung der GLS-Bank:

 

Bitte nutzen Sie die unten angegebenen Spenden Button.

Er vereinfacht Ihnen

die Überweisung und bringt Sie direkt zum Spendenkonto des Vereins Help & Art e.V.

Der Verein Help & Art e.V. Hanau wächst seit 1 1/2 Jahren und das Vereinsbüro (15qm) platz aus allen Fugen.

 

Unser Verein verbindet nicht nur Jugend mit Alter, sonder ist auch mit unseren Künstlern ein Verbindungsglied, das Kunst national wie international Jugend und Älteren näher gebracht werden soll.


Nicht nur Sport oder Musik sondern auch Kunst und Kultur soll verbinden und gemeinschaftliche Interessen fördern und näher bringen.

 

Dafür benötigen wir Spenden.

 



Über Paypal


Über GLS-Bank


 

 Allgemeine Infos

Unser Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des allgemeinen  steuerlichen Vergünstigungen-und Zuwendungsrechts. Zuwendungen können gegen Vorlage einer Zuwendungsbestätigung beim Finanzamt als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Diese Steuerminderung gilt sowohl bei der Einkommenssteuer, der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer.

Ihre Spenden können bis zu 20% Ihres zu versteuernden Einkommens beim Finanzamt geltend gemacht werden.

 

WAS bedeuted  GEMEINNÜTZLICH?

Der Spendenempfänger muss in diesem Fall gemeinnützlich tätig sein. Unter dem Begriff "Gemeinnützigkeit" werden allgemein die steuerbegünstigten Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung (AO) verstanden. Die Gemeinnützigkeit ist Voraussetzung für zahlreiche steuerliche Vorteile, wie die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer und den ermäßigten Steuersatz bei der Umsatzsteuer. Außerdem berechtigt sie unter bestimmten Voraussetzungen zum Empfang steuerbegünstigter Spenden. Abgesehen von den in §52 AO aufgeführten Zwecken, können nach §§53, 54 AO auch mildtätige und kirchliche Zwecke verfolgt werden.

Die gemeinnützigen Zwecke sind in § 52 AO abschließend aufgeführt. Beispiele sind:

  • die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt- und Denkmalschutzes, der Heimatpflege und Heimatkunde,
  • die Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports; Schach gilt als Sport,
  • die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland,
  • die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports.

 

Spendenquittungen / Zuwendungsbestätigungen

Zuwendungsbestätigungen
Wenn Sie eine Zuwendungsbestätigung möchten, tragen Sie bitte Ihre komplette Anschrift in das Betreff Feld des Überweisungsträgers ein. Sollte uns Ihre Adresse einmal nicht oder nicht korrekt übertragen worden sein, können wir Ihnen leider keine Quittung zuschicken. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Spenden zum Jahreswechsel
Geldspenden, für die eine Spendenbescheinigung für das laufende Jahr ausgestellt werden soll, müssen spätestens am 31.12. unserem Konto gutgeschrieben sein. Für Geldspenden, die nach dem 31.12. bei uns eingehen, kann eine Spendenbescheinigung erst für das darauffolgende Jahr ausgestellt werden.

Spendenkonto: GLS-Bank eG; DE 90 4306 0967 6043 192900; BIC: GENODEM 1GLS; Inhaber: Help & Art e.V. 

 


Siehe Datenschutz